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Landtagsanfrage Klessheim

Aktualisiert: 7. Juni 2022

5. Session der 16. Gesetzgebungsperiode vom Salzburger Landtag

Anfrage der Abg. Dr.in Dollinger und Dr. Maurer an die Landesregierung betreffend die Nutzung der Liegenschaften beim Schloss Klessheim



Zitate aus der Anfrage vom 28.03.2022:


"Der Golfklub Klessheim nutzt die Liegenschaften des Landes Salzburg Grundbuch: 56542 Siezenheim I (Gemeinde Wals-Siezenheim), Einlagezahl: 170. Angrenzend sind die Liegenschaften des Landes EZ 110, EZ 41, EZ 1014 und EZ 1380. Zentral darin eingebettet ist die Liegenschaft GB 56542 EZ 909 der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Salzburg mit der Fremdenverkehrsfachschule, die ebenso in der Baulandkategorie Sonderfläche liegt, wie die Landwirtschaftliche Fachschule. Das Klubhaus des Golfklubs befindet sich im Grünland."


  1. Welche Verträge zu welchen Institutionen und hinsichtlich welcher Nutzungen bestehen auf den genannten Einlagezahlen des Landes seit welchem Jahr?

  2. Welche Laufzeit (Frist, unbefristet) haben die Verträge zur Nutzung der Flächen für den Golfklub, für das Klubhaus und für den Garten samt Pool?

  3. Welcher Pachtzins bzw. welche sonstige Nutzungsgebühr werden pro qm zur Nutzung der Flächen für den Golfklub, für das Klubhaus und für den Garten samt Pool verlangt? (Es wird um Darstellung aller einzelnen, vorkommenden Gebühren pro qm und Monat bzw. Jahr ersucht.)

  4. Inwiefern werden diese Pachtzinse bzw. Nutzungsgebühren valorisiert?

    1. Werden und wurden die Pachtzinse bzw. Nutzungsgebühren valorisiert?

    2. Wenn nein, warum nicht?

  5. Wann erfolgte die letzte Erhöhung dieser Pachtzinse bzw. Nutzungsgebühren?

  6. Werden nach Auslaufen der Verträge zur Nutzung der Flächen für den Golfklub, für das Klubhaus und für den Garten samt Pool die Pachtzinse und Nutzungsgebühren neu ausgeschrieben?

    1. Wenn ja, wie?

    2. Wenn nein, wie wird sonst vorgegangen werden?

  7. Wer und auf wessen Kosten mäht und pflegt die Flächen für den Golfklub samt Garten mit Pool?

  8. Welche Instandhaltungskosten musste das Land seit 2013 für die Golfanlage, das Klubhaus und die gesamte Anlage samt Pool aufbringen? (Es wird um Auflistung nach Gesamtsumme, Jahr und jeweiligem Zweck sowie um den %-Wert des Landesanteils ersucht, falls die Kosten mit anderen, insbesondere dem Golfklub aufgeteilt wurden.)

  9. Wann wurde die Liegenschaft für die Wirtschaftskammer herausgelöst und für wie viele qm wurde welche Kaufsumme bezahlt bzw. welche Bedingungen wurden sonst noch vereinbart, insbesondere welche, die heute noch relevant sind?

  10. Warum befindet sich das Klubhaus des Golfklubs im Grünland und nicht etwa auch in einer Sonderfläche?"

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