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Kleiner Preis für betuchtes Klientel!

Wie aus der Anfragebeantwortung von Landeshauptmannstellvertreter Dr. Stöckl hervorgeht, zahlt der Golfclub in Klessheim aktuell günstige 12.920,41 € pro Jahr Mietzins für den Golfplatz, das Clubhaus, das Poolhaus, den Garten u. den Pool.





Hier die vollständige Anfragebeantwortung:

"Nr. 159-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 16. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr.in Dollinger und Dr. Maurer an die Landesregierung (Nr. 159-ANF der Beilagen) – ressortzuständige Beantwortung durch Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl – betreffend die Nutzung der Liegenschaften beim Schloss Klessheim Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr.in Dollinger und Dr. Maurer betreffend die Nutzung der Liegenschaften beim Schloss Klessheim vom 28. März 2022 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Welche Verträge zu welchen Institutionen und hinsichtlich welcher Nutzungen bestehen auf den genannten Einlagezahlen des Landes seit welchem Jahr? EZ 170: „Kavalierhaus“: Pachtvertrag vom 15. April 1964 zwischen Land Salzburg und Verein „Salzburger Unterrichtsanstalten für Fremdenverkehrsberufe“ betreffend „Kavalierhaus“, be- nachbarte Grundflächen, „Lehrerhaus“, Räumlichkeiten im Sommerschloss“ einschließlich In- ventar und Gast- und Schankgewerbekonzession; Pachtzweck ist der Betrieb einer Schule (Fachkräfte für Gastgewerbe und Hotelfach bzw. Höhere Lehranstalt für Fremdenverkehrsbe- rufe). Schloss Casino: Mietvertrag vom 3./15. Dezember 1992 zwischen Land Salzburg und Casinos Austria AG betreffend Schloss Klessheim. Golf- und Country Club: Mietvertrag vom 4. Dezember 1987 (basierend auf einem Mietvertrag vom 29. Jänner 1957) zwischen Land Salzburg und Golf- und Country Club Salzburg – Kless- heim betreffend Golfplatz mit Golfhütte, Tennisplätze, Schwimmbad und Nebenbauten. EZ 41 und 110: wird von der Abteilung 4 Amt der Salzburger Landesregierung verwaltet (Landwirtschaftliche Fachschule Klessheim). EZ 1014: Baurechtsvertrag vom 16. Februar 1982 zwischen dem Land Salzburg und der Kam- mer für Land- und Forstwirtschaft samt Baurechtsvertragsverlängerungsvereinbarung vom 13. Jänner 2014 (Laufzeit bis 2. Juli 2053). EZ 1380: Baurechtsvertrag vom 18. August 2011 zwischen dem Land Salzburg und der Wirt- schaftskammer Salzburg betreffend eine Turnhalle und einen Allwetterplatz.

Zu Frage 2: Welche Laufzeit (Frist, unbefristet) haben die Verträge zur Nutzung der Flächen für den Golfklub, für das Klubhaus und für den Garten samt Pool? Das Vertragsverhältnis endet am 31. Dezember 2025. Zu Frage 3: Welcher Pachtzins bzw. welche sonstige Nutzungsgebühr werden pro qm zur Nut- zung der Flächen für den Golfklub, für das Klubhaus und für den Garten samt Pool verlangt? (Es wird um Darstellung aller einzelnen, vorkommenden Gebühren pro qm und Monat bzw. Jahr ersucht.) Der Mietzins beträgt (valorisiert) € 12.920,41 pro Jahr. Dem Mieter werden derzeit folgende Gebühren und Abgaben vorgeschrieben bzw. weiterverrechnet:

  • Nutzwasser: € 3.283,57 p.a.

  • Grundsteuer: € 3.925,80 p.a.

Zu Frage 4: Inwiefern werden diese Pachtzinse bzw. Nutzungsgebühren valorisiert? Der Mietvertrag sieht eine Valorisierung auf Basis VPI 1986 vor. Zu Frage 4.1.: Werden und wurden die Pachtzinse bzw. Nutzungsgebühren valorisiert? Ja. Zu Frage 4.1.1.: Wenn nein, warum nicht? Siehe Beantwortung der Frage 4.1. Zu Frage 5: Wann erfolgte die letzte Erhöhung dieser Pachtzinse bzw. Nutzungsgebühren? Der Mietzins wurde betreffend das Jahr 2021 valorisiert. Zu Frage 6: Werden nach Auslaufen der Verträge zur Nutzung der Flächen für den Golfklub, für das Klubhaus und für den Garten samt Pool die Pachtzinse und Nutzungsgebühren neu ausgeschrieben? Über die weitere Vorgangsweise (z. B.: neue Inbestandgabe nach noch festzulegenden Krite- rien) wird zeitgerecht vor Ablauf der unter Punkt 2 genannten Vertragsdauer eine Entschei- dung getroffen. Zu Frage 6.1.: Wenn ja, wie? Siehe Beantwortung der Frage 6.

Zu Frage 6.2.: Wenn nein, wie wird sonst vorgegangen werden? Siehe Beantwortung der Frage 6. Zu Frage 7: Wer und auf wessen Kosten mäht und pflegt die Flächen für den Golfklub samt Garten mit Pool? Der Golfclub kommt für sämtliche Kosten zur Pflege seiner Flächen inkl. Mäharbeiten (samt Garten mit Pool) selbst auf. Zu Frage 8: Welche Instandhaltungskosten musste das Land seit 2013 für die Golfanlage, das Klubhaus und die gesamte Anlage samt Pool aufbringen? (Es wird um Auflistung nach Gesamt- summe, Jahr und jeweiligem Zweck sowie um den %-Wert des Landesanteils ersucht, falls die Kosten mit anderen, insbesondere dem Golfklub aufgeteilt wurden.) Für die vom Golfclub gemietete Anlage musste das Land Salzburg seit 2013 keine Instandhal- tungskosten aufbringen. Zu Frage 9: Wann wurde die Liegenschaft für die Wirtschaftskammer herausgelöst und für wie viele qm wurde welche Kaufsumme bezahlt bzw. welche Bedingungen wurden sonst noch vereinbart, insbesondere welche, die heute noch relevant sind? Laut Grundbuchauszug muss die Übertragung von Flächen aus dem Eigentum des Landes Salz- burg an die Wirtschaftskammer Salzburg im Jahr 1971 erfolgt sein. Hierüber jedoch liegen der Abteilung 8 keine Urkunden mehr vor. Zu Frage 10: Warum befindet sich das Klubhaus des Golfklubs im Grünland und nicht etwa auch in einer Sonderfläche? Aus den vorliegenden Aktenunterlagen ergibt sich zwar, dass das Gebäude im Grünland (Ein- zelbewilligung) liegt, nicht jedoch, warum das so ist. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 10. Juni 2022 Dr. Stöckl eh.

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